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   BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68   

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BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68 (https://dejure.org/1970,1219)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1970 - I ZR 99/68 (https://dejure.org/1970,1219)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1970 - I ZR 99/68 (https://dejure.org/1970,1219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens - Verkauf eines Mietechts als Bestandteil eines Unternehmens - Übernahme einer zusätzlichen Verpflichtung durch den Verkäufer, den Erwerbern den ungestörten Gebrauch der Mieträume zu ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 437

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 556
  • MDR 1970, 302
  • VersR 1970, 324
  • DB 1970, 442
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • RG, 22.11.1932 - II 148/32

    Unterliegen beim Kauf eines Erwerbsgeschäfts die Gewährleistungsansprüche der

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 459 ff BGB anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585 [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] ; 1969, 184 [BVerfG 03.12.1968 - 2 BvE 1/67] ; RGZ 138, 354, 356; 100, 201).

    Der Revision ist auch zuzugeben, daß in der Rechtsprechung seit langem als Fehler bzw. Eigenschaften einer Sache neben deren natürlicher Beschaffenheit auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluß sind (BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; RGZ 161, 330, 333; 138, 354, 356; vgl. auch BGHZ 34, 32 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] = NJW 1961, 772).

    So kann, wenn ein Unternehmen an ein bestimmtes Grundstück geknüpft ist, in dem es betrieben wurde und weiterbetrieben werden soll, schon die Möglichkeit der tatsächlichen Benutzung dieses Grundstücks eine Eigenschaft des Unternehmens bilden, ohne daß eine rechtliche Bindung bestehen müßte, die die Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands sichert (RGZ 138, 354, 356).

  • BGH, 16.10.1968 - I ZR 81/66

    Rechtliche Folgen bei einem Irrtum über die Eigentumsverhältnisse an

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 459 ff BGB anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585 [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] ; 1969, 184 [BVerfG 03.12.1968 - 2 BvE 1/67] ; RGZ 138, 354, 356; 100, 201).

    Nur bezogen auf das gesamte Unternehmen (vgl. BGH NJW 1969, 184) sind sie als Sachmangel überhaupt relevant, unterscheiden sich insofern aber nicht von anderen Umständen, die den Mangelbegriff im Sinne der §§ 459 ff BGB beim Verkauf eines Erwerbsgeschäfts erfüllen können.

  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Der Revision ist auch zuzugeben, daß in der Rechtsprechung seit langem als Fehler bzw. Eigenschaften einer Sache neben deren natürlicher Beschaffenheit auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluß sind (BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; RGZ 161, 330, 333; 138, 354, 356; vgl. auch BGHZ 34, 32 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] = NJW 1961, 772).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Der Revision ist auch zuzugeben, daß in der Rechtsprechung seit langem als Fehler bzw. Eigenschaften einer Sache neben deren natürlicher Beschaffenheit auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluß sind (BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; RGZ 161, 330, 333; 138, 354, 356; vgl. auch BGHZ 34, 32 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] = NJW 1961, 772).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 459 ff BGB anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585 [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] ; 1969, 184 [BVerfG 03.12.1968 - 2 BvE 1/67] ; RGZ 138, 354, 356; 100, 201).
  • BGH, 05.01.1960 - VIII ZR 1/59
    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Bloßes Kennenmüssen genügt nicht, selbst wenn es auf grober Fahrlässigkeit beruht (BGH NJW 1960, 720, 721) [BGH 05.01.1960 - VIII ZR 1/59] .
  • BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsbestimmungen der §§ 459 ff BGB anzuwenden (BGH NJW 1959, 1584, 1585 [BGH 09.06.1959 - VIII ZR 107/58] ; 1969, 184 [BVerfG 03.12.1968 - 2 BvE 1/67] ; RGZ 138, 354, 356; 100, 201).
  • RG, 05.10.1939 - V 87/39

    1. Kann Eigenschaft eines gekauften Baugrundstücks die aus der örtlichen Lage und

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Der Revision ist auch zuzugeben, daß in der Rechtsprechung seit langem als Fehler bzw. Eigenschaften einer Sache neben deren natürlicher Beschaffenheit auch die vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden, die infolge ihrer Beschaffenheit und Dauer auf die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluß sind (BGHZ 16, 54, 57 [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53] ; RGZ 161, 330, 333; 138, 354, 356; vgl. auch BGHZ 34, 32 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60] = NJW 1961, 772).
  • RG, 16.03.1920 - II 450/19

    Verkauf eines Geschäfts

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Andererseits ist es denkbar, daß Quantitätsmängel bei Einzelteilen des Geschäftsvermögens einen Qualitätsmangel des ganzen Unternehmens begründen können (RGZ 98, 289, 292).
  • RG, 29.05.1919 - II 24/19

    Zur Auslegung des Verkaufs eines Handelsgeschäfts mit Aktiven und Passiven, wenn

    Auszug aus BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
    Die Rechtsprechung ist dem mehrfach gefolgt (RG DR 1942, 465; RGZ 96, 89, 90), so beim Verkauf einer Apotheke einschließlich des Rechts der Fortführung der bisherigen Bezeichnung "Hofapotheke" (RG WarnRspr 1914 Nr. 263), bei der Veräußerung eines Landguts mit dem Recht zur Benutzung einer Anschlußweiche gegenüber der Eisenbahn (RG Recht 1919 Nr. 2097), bei Verkäufen von Grundstücken, mit denen Grunddienstbarkeiten oder Abdeckereigerechtigkeiten verbunden gewesen sein sollten (RGZ 93, 71, 73; 83, 198, 200).
  • RG, 22.10.1913 - V 220/13

    Haftung für Rechtsmangel

  • RG, 01.06.1918 - V 40/18

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers gegen den

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 4 U 137/06

    Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als

    Für die Frage, ob das verkaufte Unternehmen im Sinne des Gewährleistungsrechts einen Mangel aufweist, kommt es entscheidend darauf an, ob und wie sich die Mängel einzelner Vermögensgegenstände auf den Wert und die Brauchbarkeit des gesamten Unternehmens auswirken (vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556).

    Wirken sich die nachteiligen Eigenschaften bestimmter Vermögensgegenstände auf den Wert des Unternehmens aus, ist in jedem Fall von einem Sachmangel des Unternehmens auszugehen, und zwar auch dann, wenn - bezogen auf den einzelnen Vermögensgegenstand - ein Rechtsmangel vorläge (wie z.B. bei einer Verpfändung bestimmter Gegenstände oder beim Nichtvorhandensein bestimmter in der Bilanz aktivierter Forderungen; vgl. BGH, NJW 1969, 184; BGH, NJW 1970, 556; Baumbach/Hopt, a.a.O., Einleitung vor § 1 HGB Rdn. 46).

    Der Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1970, 556) hat beim Verkauf eines Unternehmens in einem Ausnahmefall neben der Sachmängelhaftung auch die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers für anwendbar erklärt.

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2019 - 9 U 79/17

    Unternehmenskauf: Minderung des Kaufpreises wegen Nichtverschaffung eines

    Auf den Kauf eines Erwerbsunternehmens finden grundsätzlich die Allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des Kaufrechts Anwendung (vgl. BGH, NJW 1970, 556; OLG Karlsruhe - 4. Zivilsenat - OLGR 2009, 305; Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 7. Auflage 2016, § 16 Rn. 25 ff.).

    Aus der Perspektive des Beklagten bestand durchaus die Möglichkeit zu einer Nacherfüllung (anders als in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1970, 556 zugrunde lag), weil der Vermieter bis zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen durch den Beklagten zu keinem Zeitpunkt erklärt hatte, er lehne den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Beklagten ab.

  • OLG Saarbrücken, 11.08.1999 - 1 U 867/98

    Unterschied einer Haftung beim Verkauf einer nicht vorhandenen Sache einerseits

    Als Beispiel eines Rechts, dessen Entstehen seiner Art nach unmöglich ist, sind der Verkauf eines rechtlich unzulässigen Grundpfandrechts (RGZ 128, 241, 246; Münchner Kommentar/H.P. Westermann a.a.O. § 437 Rdnr. 8), eine vom Gesetz missbilligte Art der Rechtsübertragung (BGH NJW 1970, 556 f.; Soergel/Huber, BGB, 12. Auflage, § 437 Rdnr. 31) wie auch die Abtretung eines Kraft gesetzlicher Anordnung erloschenen Schornsteinfegerrealrechts (BGHR, GG Art. 14 Abs. 3, Rechtsposition 6) zu nennen.

    Die Beklagten sollten hier ihnen als Gesellschafter unmittelbar zustehende und nicht erst von der A GmbH zu erwerbende Lizenzen auf die Klägerin übertragen (vgl. BGH NJW 1970, 556 f.).

  • OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02

    Zur Entstehung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Nichterfüllung der

    § 306 BGB greift nur dann ein, wenn der Bestand oder die Entstehung des Rechts oder der Forderung aus rechtlichen - nicht aber aus tatsächlichen - Gründen unmöglich war, das heißt, wenn das verkaufte Recht seiner Art nach nicht entstehen und bestehen kann (RGZ 68, 292) oder seiner Art nach nicht übertragbar ist (BGH, NJW 1970, 556; Staudinger, BGB, Bd. 2, 1995, § 306 Rn. 7; Westermann in MünchKomm, BGB, 3. Aufl., Bd. 3, Schuldrecht, Besonderer Teil 1, § 437 Rn. 5).
  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Anders als in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Januar 1970 - I ZR 99/68 = NJW 1970, 556 liegen hier keine Besonderheiten vor, die eine Abweichung von diesem Grundgedanken eines interessegemäßen Ausgleichs zwischen den Vertragsparteien erforderlich machten.
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 46/83

    Formularmäßiger Ausschluß der Rückzahlung von Anzahlungen bei vertraglich

    Dies folgt aus §§ 434, 440 BGB, wenn - was noch der tatrichterlichen Prüfung bedarf - die Belastung mit der Hypothek als Rechtsmangel des Unternehmens anzusehen ist (vgl. für eine Grundstücks-GmbH RGZ 120, 283, 288; s. auch Canaris ZGR 1982, 395, 429, 432 f unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 7. Januar 1970 - I ZR 99/68, LM BGB § 437 Nr. 4 = WM 1970, 319).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1998 - 5 U 101/97

    Vertrag über einen Spielautomatenbetrieb mit Aufstellplätzen und Automaten;

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  • BGH, 21.01.1972 - I ZR 102/70

    Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Gewährleistungsvorschriften auf den Verkauf

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß auf den Verkauf eines Erwerbsunternehmens die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB entsprechend anzuwenden sind (vgl. BGH NJW 70, 556).
  • BGH, 19.09.1975 - I ZR 73/74

    Auslegung eines Mietvertrages - Mitübertragung von Mietrechten im Rahmen des

    Werden im Rahmen des Verkaufs eines Erwerbsunternehmens Mietrechte an den Geschäftsräumen mitübertragen, wie es hier zutrifft (Ziffer 1 Abs. 2 des Kaufvertrages), so haftet der Verkäufer - unbeschadet der von ihm in entsprechender Anwendung der §§ 459 ff wegen Sachmängeln des gesamten Unternehmens zu leistenden Gewähr - für den Bestand und die Übertragbarkeit der Mietrechte nach § 437 BGB (BGH NJW 1970, 556, 557).
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